Rechtliches

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Legale Pflegekräfte aus Polen, Rumänien, Kroatien und Ungarn


Wie ist die aktuelle gesetzliche Lage in Deutschland? Das angebotene Servicemodell ist juristisch einwandfrei. Die häusliche Pflege  wird durch Mitarbeiter/innen aus den oben genannten EU- Ländern unserer Kooperationspartner durchgeführt. Die Betreuungs- und Pflegekräfte sind dort angestellt und werden entsprechend geschult und vorbereitet nach Deutschland entsendet. Sie bleiben auch weiter bei der jeweiligen Firma angestellt und kommen in deren Auftrag, die vorher definierten Tätigkeiten einer 24-Stunden-Pflege bei Ihnen durchzuführen. Das heißt, nicht Sie sind Arbeitgeber der Betreuungskraft, sondern Auftraggeber, was Sie von allen gesetzlichen Verpflichtungen entbindet. Dieser Austausch ist legal möglich, da Unternehmen im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit ihre Pflege- und Haushaltshilfen legal nach Deutschland vermitteln können. Wir von OstEurop24 kümmern uns als Vermittlungsagentur darum, dass nur nach EU-Recht kranken- und sozialversicherte sowie angemeldete Pflegekräfte mit den notwendigen Papieren (A1- Bescheinigung) entsendet werden. Damit gelten für sie die sozialen Absicherungen des Herkunftslandes.


Was ist eine A1 - Bescheinigung


Unsere Betreuungskräfte arbeiten nach dem sogenannten Entsendemodell. Sie sind bei dem Partnerunternehmen im Heimatland angestellt und werden nach Deutschland entsendet. Aufgrund der in der EU geltenden Arbeitnehmerfreizügigkeit ist dieses vollkommen legal. Natürlich gibt es organisatorische Erfordernisse, wie die Ausstellung des A1-Formulars für die Entsendung. Wir achten darauf, dass alle Formerfordernisse zu 100% Prozent erfüllt sind.
Die so genannte A1-Bescheinigung weist nach, dass der Arbeitnehmer während der Entsendungsdauer weiterhin die entsprechenden Beiträge in das Sozialversicherungssystem seines Heimatstaates zahlt.


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